Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber zur Bereitstellung sicherer Arbeits- und Betriebsmittel verpflichtet, um das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiter, Kunden und Besucher möglichst gering zu halten. Um dies gewährleisten zu können, müssen sämtliche vorhandenen Arbeitsmittel (elektrisch oder nicht elektrisch), Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand sowie einwandfreie Funktion überprüft werden. Wie oft die Prüfung jeweils wiederholt werden muss, ist in der Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung individuell festzulegen. Vor Aufnahme der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erstellen wir gerne auch die Gefährdungsbeurteilung für Sie. Setzen Sie sich für eine persönliche Beratung rund um Ihre Möglichkeiten mit der DPR doch am besten direkt einmal mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!