Der Ausbau von Elektromobilität gehört mittlerweile zum festen Bestandteil der Energiewende und Klimaschutzstrategie: In den letzten Jahren ist die Zahl an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen stark gewachsen und damit auch der Bedarf an Ladesäulen und Wallboxen. Stellen Kommunen, Unternehmen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, Kunden und Gästen Ladestationen zur Verfügung, müssen diese regelmäßig von ausgebildeten und befähigten Elektrofachkräften geprüft werden. Öffentlich zugängliche eMobility-Ladestationen stehen häufig unüberwacht und sind Beschädigungen durch Verschleiß, Vandalismus oder unsachgemäßen Gebrauch sowie sämtlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Da solche Anlagen grundsätzlich von jedermann bedient werden dürfen, ist der ordnungsgemäße Zustand der Ladestationen umso wichtiger, um das Gefährdungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Das gilt auch für Ladeleitungen und -stationen (z. B. Wallboxen), die von Arbeitgebern als Zubehör gestellt werden, wenn sie beispielsweise ihren Mitarbeitern Elektrofahrzeuge als Dienstwagen überlassen. Wird ein solcher dann zu Hause aufgeladen, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht unterwiesene Personen wie Angehörige der Mitarbeiter in Kontakt mit den Leitungen kommen. Als Betreiber von Ladeinfrastruktur stehen Sie in der Fürsorgepflicht und tragen die Verantwortung für die elektrische Sicherheit. Kommen Sie Ihrer Prüfpflicht nicht nach, können Sie im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die DPR hat eigens dafür geschultes Fachpersonal und unterstützt Sie zuverlässig dabei, dass es gar nicht erst so weit kommt.