AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DPR DEUTSCHER PRÜFDIENST FÜR BETRIEBSSICHERHEIT GMBH

§ 1 Vorbemerkungen § 2 Nebenabreden § 3 Anpassungen § 4 Abweichende Geschäftsbedingungen § 5 Geltungsbereich Rechtsgeschäfte § 6 Angebotsmodalitäten § 7 Rechnungsstellung § 8 Schadenersatz, Haftung, Arbeitszeit vor Ort § 9 Sonstiges (Urheberrecht, Datenschutz, Geheimhaltung)

 

§ 1 - Vorbemerkungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH für Prüfungstätigkeiten sowie individuell vereinbarte Dienstleistungen zwischen der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH und deren Kunden (im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.) Die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH ist in den Bereichen des Prüfservice sowie des Elektroprüfservice gemäß DGUV, UVV und BGV- Dienstleistungen, Elektroprüfungen nach DGUV V3 wie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, ortsfeste elektrische Betriebsmittel- und Geräte, elektrische Anlagen, elektrische Maschinen, Schweißgeräte sowie Leitern und Tritten, tätig.

 

§ 2 - Nebenabreden

Nebenabreden oder sonstige Zusagen von Mitarbeitern der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH, welche nicht für die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH gesetzlich vertretungsberechtigt sind oder welche dem Kunden nicht vor Auftragsabschluss nachgewiesen haben, dass sie von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH eine entsprechende Handlungsvollmacht aufweisen können, um entsprechend Nebenabreden oder sonstige Zusagen, etc. abzugeben, sind nur dann bindend, wenn sie von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt letztlich auch für etwaige Abwandlungen dieser Klauseln.

 

§ 3 - Anpassungen

Sollten aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder Richtlinien/Normen einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam werden, behält sich die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH das Recht vor, die unzulässig oder unwirksam gewordenen Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen oder durch sonstige Auflagen geänderten Regelungen anzupassen.

 

§ 4 - Abweichende Geschäftsbedingungen

Widersprechen sich die AGB der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH und die AGB des Kunden, gelten die gesetzlichen Regelungen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden. Sämtliche mit der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH geschlossenen Verträge liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Dienstleistung oder Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Einkaufsbedingungen und / oder abweichende AGBs, die vom Auftraggeber gestellt werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich deren Geltung vereinbart worden ist.

 

§ 5 - Geltungsbereich Rechtsgeschäfte

Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des §310 Abs. 1 BGB sowie Unternehmen. Wir behalten uns bei Erstbestellungen das Recht vor, Prüfungen hinsichtlich des Kundenstatus durchzuführen. Dies können Wirtschaftsauskünfte, Prüfung der Gewerbescheine o.ä. sein. Im Einzelfall, d.h. bei einer negativen Wirtschaftsauskunft, behalten wir uns vor, einen angemessenen Teil des bestellten Auftragswertes in Vorauskasse einzufordern.

 

§ 6 - Angebotsmodalitäten

Ausführungsbedingungen

Bei der Angebotserstellung wird die kalkulatorische Grundlage daraus gebildet, dass die Arbeiten beim Kunden zügig durchgeführt werden können und die Maschinen, Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bereitstehen, zugänglich sind, sowie sich in normaler Höhe, 2 Meter, d.h. ohne Steighilfe zu erreichen, befinden. Prüflinge in größerer Höhe, werden nach dem aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz abgerechnet. Das Angebot, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, basiert auf der Informationsgrundlage des Kunden hinsichtlich der Stückzahl der Prüflinge. Die Leistungsabrechnung erfolgt nach tatsächlich geprüfter Stückzahl. Die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH behält sich bei negativen Abweichungen der tatsächlichen Stückzahl von der vom Kunden angegebenen Stückzahl über 20% vor, für den in diesem Zusammenhang durchgeführten Auftrag eine Neukalkulation des Preises vorzunehmen. Eine separate Berechnung von Hotelkosten, Spesen, Auslöse, etc. erfolgt nicht. Eine entsprechende Prüfdokumentation erhalten Sie nach Abschluss aller Prüfungsarbeiten auf einem Datenträger. Die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH übernimmt keine Gewähr für nicht durch sie selbst ermittelte Prüffristen.

 

Vertragspartner

Ihr rechtsgültiger Vertragspartner ist die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH.

 

Angebot und Annahme

Ein Vertrag mit der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH kommt durch ein Angebot, Angebotsannahme bzw. Beauftragung sowie der schriftlichen Willenserklärung der jeweiligen Parteien zustande. Die Annahme eines Auftrags kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigungen seitens der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden. Wird ein Angebot seitens der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH ohne definierte Angebotsbindungsdauer abgegeben, so gilt eine Angebotsbindefrist von 2 Wochen ab Eingang beim Kunden. Wenn Aufträge beim Kunden abgewickelt wurden, so darf die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH den Auftraggeber als Referenz angeben.

 

Dokumentationen und Unterlagen

Überlässt die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH dem Kunden Angebotsunterlagen, Präsentationen, Informationsmaterial, sonstige Produktbeschreibungen oder Anlagen, stellt dies noch kein verbindliches Angebot dar.

 

Preisgestaltung

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart gilt das Zahlungsziel 14 Tagen netto ohne Abzug. Ein anderweitiges Zahlungsziel bedarf gesonderter Vereinbarung. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsführung oder die Vertriebsleitung der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH erforderlich.

 

§ 7 - Rechnungsstellung

Rechnungsbeanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt die Rechnung durch den Kunden als vollumfänglich anerkannt. Teilrechnungen können von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht zwingend als solche tituliert sein. Der Erhalt einer von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH gestellten Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH alle Leistungen vollumfänglich erbracht hat. Gewöhnlich werden Teilleistungen monatlich auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

 

§ 8 - Schadenersatz, Haftung, Arbeitszeit vor Ort

Schadenersatz

Sofern nicht vertraglich oder schriftlich aufgrund einer Individualvereinbarung etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet der Kunde, dass die Mitarbeiter der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH je Arbeitstag in der Zeit von 6:00 Uhr – 18:00 Uhr mindestens 8 Arbeitsstunden und höchstens 10 Arbeitsstunden Prüfleistungen beim Kunden erbringen können. Hierbei müssen durch den Kunden Zugänge zu Räumen, Betriebsgeländen, Anlagen oder Maschinen, etc. ermöglicht sein. Wird die Tagesprüfzeit von 8 Arbeitsstunden vom Kunden nicht gewährleistet und sind die Mitarbeiter der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH deshalb ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, fällt zuzüglich zu den Prüfkosten je angefangene Viertelstunde des Arbeitsausfalls eine Leistungsausfallpauschale auf Basis des vertraglich vereinbarten Stundensatzes, maximal pro Arbeitstag und pro Prüfer eine Ausfallpauschale in Höhe von 530,00 EUR, an. Ergeben sich für die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH bzw. deren Mitarbeiter Wartezeiten oder Regiezeiten, fallen diese Regie- bzw. Wartezeiten nicht in den Verantwortungsbereich der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH. Solche Regie- und Wartezeiten werden zusätzlich zu den Prüfkosten je angefallene Stunde mit 66,25 EUR berechnet, sofern es aus dem jeweiligen vorliegenden Angebot hierfür keine gesonderte Regelung gibt. Wird nach Vertragsschließung erkennbar, dass der Anspruch auf Vergütung anhand mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Insolvenzverfahren), so ist die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag oder dessen fristloser Kündigung nach §321 BGB berechtigt.

 

Arbeitszeit

Die ausgewiesenen Preise beziehen sich auf die übliche Arbeitszeit, werktags zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr, und Arbeitsleistung. Für Nachtarbeit, Überstunden, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, werden die entsprechenden gesetzlichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

 

Haftung

Die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH haftet im Übrigen für verursachte Schäden bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit, auch bei deren Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens. Sollten Sach- und Vermögensschäden aufgrund fahrlässiger Handlungsweise entstehen, haftet die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH ist im Übrigen ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen, wenn deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 

§ 9 - Sonstiges (Urheberrecht, Datenschutz, Geheimhaltung)

An Visualisierungen, Kostenvoranschlägen oder etwaigen anderen Materialien, Dokumenten und Unterlagen, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behält sich die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH ihre Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung bzw. Zustimmung durch die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH an Dritte weitergegeben werden. Sollten Aufträge zwischen der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH und dem Kunden nicht geschlossen werden, sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von der DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

 

Datenschutz

Von Unterlagen, welche an die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH zur Durch- und Einsicht übermittelt werden und die für die Durchführung der zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen von Bedeutung sind, darf die DPR Deutscher Prüfdienst für Betriebssicherheit GmbH Abschriften für die unternehmensinternen Akten erstellen und diese archivieren. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass alle die zu seiner Person im Zuge der Zweckerfüllung (Auftragsabwicklung und abrechnung) gespeicherten Daten mittels EDV verarbeitet werden dürfen.

 

Geheimhaltung

Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung.  

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen /Nordrhein-Westfalen.

 

Anzuwendendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
   
Stand: Januar 2020